CLP-Verordnung

CLP-VerordnungGefahr

Enthält: Nikotin, 2-isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid. Giftig bei Verschlucken. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Mund ausspülen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt nicht mit dem Hausmüll entsorgen und gemäß den regionalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Weitere Informationen auf dem Beipackzettel. Losnummer siehe Verpackungsaufdruck.